Fortbildung



allg. Fortbildung §53 (1)

Mittwoch, 05. November 2025 
Donnerstag, 06. November 2025
 

 Veranstaltungsort:

proWin Bildung und Service GmbH
Alexander-von-Humboldt-Str. 7
66578 Schiffweiler
 
 
 
 

Motorrad - Tour – Weiterbildung (1-tägig)
03. Juni bis 07. Juni 2026 (04. Juni 2026 - Fronleichnam)
4 Tage – Hotel Césa Tyrol in Val di Fassa (Dolomiti)

 

- Übernachtung: Hotel Césa Tyrol ****, Stréda de la Cascata 2, I-38032 Canazei
   www.hotelcesatyrol.com

- Doppelzimmer*:                                     650,00 € / Pers. inkl. Halbpension*
                                                                    530,00 € / Begleitperson inkl. Halbpension*
´                                                                   (als Soziusfahrer/in bzw. mit PKW)

- Einzelzimmer*:                                        710,00 € / Pers. inkl. Halbpension*

* Halbpension beinhaltet Frühstücksbuffet und 3-Gang-Menü (Abendessen inkl. Getränke)

* Die Zimmer sind unterschiedlich komfortabel und groß. Zuteilung nach Anmeldedatum.

Weitere höherpreisige Zimmer stehen noch zur Verfügung. Genaue Infos in der Geschäftsstelle erfragen.

Anmeldeformular


FES Fahreignungsseminare
Ab 01.05.2014 ist das neue Fahreignungsseminar in Kraft getreten. Wer freiwillig einen Punkt abbauen möchte, muss an einem FES-Seminar teilnehmen.

Der Landesverband hat ausreichend Seminarleiter „Verkehrspädagogik" ausgebildet, damit gewährleistet ist, dass wir im Saarland die Möglichkeit haben Punkteabbauseminare flächendeckend anbieten zu können. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des Landesverbandes der Fahrlehrer Saar e.V., wir werden Ihnen Auskünfte erteilen, wer in Ihrem Bereich diese durchführen kann. Das Seminar umfasst einen „Verkehrspädagogischen- und einen Verkehrspsychologischen Teil". Für den Verkehrspsychologischen Teil steht unser Verband mit verschiedenen Verkehrspsychologen in Verbindung, damit eine reibungslose Durchführung gewährleistet ist.
Kontakt: info@fahrlehrerverband-saar.com

 

ASF - Seminar
Die Bewährungszeit ist nicht bestanden, wenn der Fahranfänger eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht und deshalb rechtskräftig verurteilt wird oder einen bestandskräftigen Bußgeldbescheid erhalten hat. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet in diesem Fall die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger an.

Kontakt: info@fahrlehrerverband-saar.com

Home DVR / Verkehrsteilnehmer / Tipp: Aufbauseminare
Links zum Artikel:
www.dvr.de